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Vorgehen bei einem Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS)

 


Sollte bei Ihrem Kind der Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) bestehen, gehen Sie bitte wie folgt vor:


1. Diagnostik durch einen Kinder- und Jugendpsychiater (KJP)
Eltern vereinbaren einen Termin bei einem KJP zur Diagnostik, um ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen.


2. Beantragung von Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz
Mit dem erstellten Gutachten können Sie im Sekretariat der Schule ein Formular für den Antrag auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz abholen oder das benötigte Formular hier herunterladen und ausgefüllt ausdrucken.

3. Weitergabe der Unterlagen
Nach Bekanntwerden des Antrags erhält die Klassenlehrkraft einen Lehrerfragebogen von der Schulleitung. Alle relevanten Unterlagen (Gutachten, Antrag und Lehrerfragebogen) müssen anschließend bei Frau Stock eingereicht werden.

4. Bearbeitung durch die Schulpsychologin
Frau Stock leitet die Unterlagen an die Schulpsychologin weiter, die eine fachliche Stellungnahme verfasst und zurückschickt.

5. Bescheid durch die Schulleitung
Nach Erhalt der Stellungnahme erstellt Frau Stock einen Bescheid, der den Eltern und der Klassenlehrkraft schriftlich übermittelt wird.


Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, den notwendigen Prozess im Falle eines Verdachts auf LRS zu verstehen und korrekt zu durchlaufen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.